Mit dem seit 1. Januar 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung ihre Klimaziele erreichen und langfristig die CO2-Emissionen verringern. Zeitgleich startete die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In diesem Artikel erfahren Sie:
Um die beschlossenen Klimaschutzziele erreichen zu können, gelten seit Beginn des Jahres 2024 auch im Gebäudesektor Auflagen. Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt vor, mit welchen Maßnahmen der Energiebedarf von Gebäuden gesenkt und die Energieeffizienz gesteigert werden kann. Ziel ist es, langfristig die CO2-Emissionen zu verringern.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht bereits seit dem 1. November 2020 und legt fest, welche Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Enthalten sind zum Beispiel Bestimmungen zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard von Immobilien.Die diesjährigen Neuerungen zielen vor allem auf den schrittweisen Umstieg auf eine klimafreundlichere Wärmeversorgung ab. So sollen neu eingebaute Heizungen in Neubauten ab jetzt zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ziel ist es, den Austausch alter, fossiler Heizungen auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Bestehende Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger sowie Wärmepumpen müssen auf Optimierung geprüft werden. Dabei wird geklärt, ob:
Bei Wärmepumpen muss zusätzlich überprüft werden, ob:
Die Heizungsprüfung kann von Fachleuten aus dem Heizungsbau, Schornsteinfegern oder Energieberatern durchgeführt werden.
Heizungstausch, Sanierungen und Optimierungen sind natürlich teuer. Die Bundesregierung will Eigentümern unter die Arme greifen und dazu animieren, in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu investieren. Deshalb startete zeitgleich mit dem neuen GEG die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).Bis zu 70 Prozent Zuschuss können private Selbstnutzer von der Bundesförderung bekommen, wenn sie ihre alte, fossile Heizung gegen eine neue Anlage auf Basis erneuerbarer Energien austauschen.Aber auch Einzelmaßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder digitale Systeme, die dabei helfen, ein Gebäude energieeffizienter zu machen, werden durch die BAFA bezuschusst. Auf dem Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung sind das sinnvolle Bausteine, denn: Jede gesparte Kilowattstunde ist langfristig die billigste!
Die Förderungen im Rahmen der BEG werden als Zuschuss von der BAFA oder als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW angeboten. Die BAFA-Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. KfW-Kredite haben eine lange Laufzeit und niedrige Zinsen.
Digitale Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Gebäuden steigern und den Energiebedarf verringern, werden vom BEG mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert. Das sind zum Beispiel:
Dabei müssen die einzelnen Maßnahmen nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Entscheidend ist, dass pro investiertem Euro der größtmögliche Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.
Dabei müssen die einzelnen Maßnahmen nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Entscheidend ist, dass pro investiertem Euro der größtmögliche BeitrDie intelligente Wärmeversorgung des smarten Thermostats termios Pro bietet eine bedarfsgeführte Temperatursteuerung und erkennt bestimmte Ereignisse wie Lüften und Personen im Raum. Durch die Installation können bis zu 30 Prozent Heizkosten eingespart werden, was gleichzeitig zu einer Energieeinsparung von bis zu 30 Prozent führt. So kann die Gebäudeeffizienzklasse um bis zu eine Klasse verbessert werden, was zur Erneuerung des Energieausweises und zur Steigerung des ESG-Ratings führt.
Dabei ist termios Pro mehr als eine kurzfristige Übergangslösung für Sanierungsprojekte. Auch bei einem kompletten Heizungstausch lohnt es sich, auf den unterstützenden hydraulischen Ausgleich zu setzen. Als Einzelmaßnahme förderbar im Rahmen digitaler Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen (Efficiency Smart Home), bietet die Installation von termios Pro eine Förderung von bis zu 20 Prozent.
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