Alles zur Neufassung der EPBD EU-Gebäuderichtlinie

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wie die EPBD die Klimaziele der EU unterstützen soll
  • Wie die Richtlinie in Deutschland durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt wird
  • Wie Sie den Forderungen der EPBD gerecht werden

Gebäude sind in Europa die größten Energieverbraucher: Sie sind verantwortlich für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 36 Prozent der Treibhausemissionen – das ist mehr als ein Drittel der gesamten Emissionen. Doch wo viel verbraucht wird, kann auch viel eingespart werden.

Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden in der EU deutlich zu verbessern. Demnach müssen alle Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die den Energieverbrauch von Gebäuden senken und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern. Sie wurde 2002 eingeführt und seither mehrmals überarbeitet, um den sich wandelnden Anforderungen der Energie- und Klimapolitik gerecht zu werden. Im Mai 2024 wurde eine Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie beschlossen, die die Anforderungen für alle Gebäude verschärft.

Forderungen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD

Die EPBD ist ein zentraler Bestandteil der EU-Strategie zur Erreichung ihrer Klimaziele. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO2-Ausstoß in der Europäischen Union zu reduzieren, indem Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen umsetzen müssen. Dazu gehören strengere Energiestandards, die Förderung erneuerbarer Energien und die Einführung digitaler Technologien, die eine effiziente Nutzung von Energie ermöglichen.

Insbesondere mit Blick auf die Klimaziele der EU muss der Gebäudesektor den Energieverbrauch und so auch die CO2-Emissionen drastisch senken. Unterstützen können dabei digitale Technologien, die beispielsweise die Heizeffizienz auch ohne kostenintensive Komplettsanierungen oder Renovierung erhöhen.

Die Klimaziele der EU und Deutschlands im Rahmen der EPBD

Die Klimaziele der EU  im Überblick
Die Klimaziele von Deutschland im Überblick
“Fit for 55”: Die EU will ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 senken.
65 Prozent bis 2030: Deutschland will seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65% gegenüber 1990 senken.
90 Prozent bis 2040: Bis 2040 will die EU ihre Emissionen um 90% drücken.
88 Prozent bis 2040: Bis 2040 sollen Treibhausgasemissionen um 88% gemindert werden.
Klimaneutral bis 2050: Die EU will bis 2050 komplett klimaneutral sein.
Klimaneutral bis 2045: Bis 2045 will Deutschland komplett klimaneutral sein.
EU-Energieeffizienzziel: Der EU-weite Energieverbrauch soll bis 2030 um 11,7% im Vergleich zu 2020 gesenkt werden.

In Deutschland wird die EPBD maßgeblich durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Das GEG setzt gemäß nationalem Recht die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Berechnungsverfahren für Energieausweise fest, die sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude erforderlich sind. Diese Ausweise sind entscheidend für die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes und helfen dabei, die Anforderungen der EPBD Richtlinie zu erfüllen.

Die wichtigsten Anforderungen der EPBD auf einen Blick

  • Bis 2035: Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um ca. 20 % senken

Die Richtlinie fordert, dass der Primärenergieverbrauch deutlich reduziert wird. Es sollen weniger nicht erneuerbare Energiequellen genutzt werden.

  • Ab 2040: Keine fossilen Heizungen mehr

Auch die Heizsysteme selbst rücken in den Fokus der neuen Verordnungen. Fossile Heizungen sollen ab 2040 komplett verboten werden; bereits ab Januar 2025 gibt es für sie keine Förderungen mehr. Um das Heizen mit erneuerbaren Energien voranzutreiben, sollen beispielsweise Solaranlagen auf Neubauten und bei Sanierungen von Nichtwohngebäuden zur Pflicht werden. Umweltfreundliche Heiztechnologien wie Wärmepumpen und Solarthermie sollen stattdessen zum Einsatz kommen.

  • Ab 2050: Nur noch Nullemissionsgebäude

Sogenannte Nullemissionsgebäude sind Gebäude, die keine CO2-Emissionen verursachen und ihre gesamte Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Hiermit geht eine Sanierungspflicht einher, um die Gesamtenergieeffizienz zu erhöhen.

Förderungen zur Umsetzung der Maßnahmen

Mit der EPBD steigen die Anforderungen für den Gebäudesektor und der Druck auf Immobilieneigentümer und Asset Manager wächst. Um die Umsetzung der Anforderungen zu erleichtern, gibt es verschiedene Fördermittel, die finanzielle Unterstützung bieten.

Die Bundesregierung hat einzelne Programme unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Diese werden unter anderem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der KfW-Bank in Form von Zuschüssen gefördert. Die Programme unterstützen Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen bei ihren Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Und das nicht nur bei der energetischen Sanierung oder dem Einbau einer effizienteren Heizung – sondern über die BEG Förderung, Einzelmaßnahmen und das BAFA auch dabei, die bestehende Heizung effizienter zu machen.

Umsetzung der EPBD mit termios

Ein Beispiel, um die neue Gebäuderichtlinie EPBD umzusetzen, ist der Einsatz intelligenter Heizsysteme wie termios Pro, die eine effiziente Beheizung des gesamten Gebäudes sicherstellen. termios bietet umfassende Lösungen zur Energieoptimierung durch innovative Technologien und Dienstleistungen. Dies umfasst beispielsweise energieeffiziente Thermostate: Mit einem smarten Thermostat können Mieter ihre Raumtemperatur präzise kontrollieren und vermeiden überflüssigen Energieverbrauch. Durch die Vernetzung der Thermostate über LoRaWan wird der sogenannte hydraulische Abgleich umgesetzt, der eine optimale, klimaschonende Beheizung der einzelnen Räume, der Wohneinheit und des gesamten Gebäudes gewährleistet. Die Idee dahinter: Mehr Klimaschutz pro investiertem Euro.

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